ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON EEPI ROBOTICS

Artikel 1 – ALLGEMEIN

1.1 – Sofern in unseren Schreiben nichts anderes bestimmt ist, gelten für die uns erteilten Aufträge und die von uns durchgeführten Aufträge diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vorrang vor allen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von unserem Unternehmen erbrachten Leistungen.

1.2 – Die in unseren Broschüren, Preislisten oder anderen Dokumenten enthaltenen Informationen binden unser Unternehmen nicht; dieses behält sich das Recht vor, Änderungen an den in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen vorzunehmen.

1.3 – Es werden nur Aufträge berücksichtigt, die der Kunde in Form eines Vertrags, eines Briefs mit dem Briefkopf des Kunden, per Fax, Post oder einem anderen rechtlichen Medium zu seiner Bestellung oder unter Verwendung der von unserer Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare und telefonisch erteilten Aufträgen, vorbehaltlich ihrer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, durch den Kunden erteilt.

1.4 – Im Falle einer zusätzlichen Bestellung entsprechen die Bestandteile dieser Bestellung (Preise, Fristen usw.) denjenigen unserer Preisliste, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Die für den Erstauftrag vereinbarten Bedingungen können nicht automatisch auf den zusätzlichen Auftrag angewendet werden.

Artikel 2 – VERPFLICHTUNG DER PARTEIEN

Im Allgemeinen verpflichten sich der Kunde und der Dienstleister zur aktiven Zusammenarbeit, um die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags zu gewährleisten. Jede Partei verpflichtet sich, alle Schwierigkeiten, von denen sie Kenntnis erlangt, unverzüglich mitzuteilen, damit die andere Partei die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann.

2.1 – Der Auftraggeber
Damit der Dienstleister seinen Auftrag erfüllen kann, verpflichtet sich der Auftraggeber zu Folgendem:
• Erstellung detaillierter Spezifikationen, die nicht mehr geändert werden, nachdem sie vom Dienstleister genehmigt wurden, es sei denn, die Parteien haben dies vereinbart. Sollten Änderungen eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Spezifikationen mit sich bringen, werden diese zusätzlich zum ersten Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt.
• Übermittlung eines Bestellscheins oder einer schriftlichen Bestätigung (datiert und unterzeichnet) gemäß den Bedingungen der vorgelegten Tarifskala bzw. des Kostenvoranschlags an den Dienstleister.
• Bereitstellung aller für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erforderlichen grafischen und textlichen Dokumentationselemente (insbesondere in den richtigen Formaten, die je nach Medium verwendet werden können) und Information des Dienstleisters über alle nicht öffentlich zugänglichen Elemente, sodass der Dienstleister jederzeit in der Lage ist, den Erwerb der damit verbundenen Vervielfältigungsrechte in Betracht zu ziehen. In dieser Hinsicht kann nur der Auftraggeber haftbar gemacht werden.
• Aktive Mitwirkung am Erfolg des Projekts durch Bereitstellung aller Informationen und Dokumente an den Dienstleister, die für ein angemessenes Verständnis der Bedürfnisse und die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen erforderlich sind.
• Strikte Einhaltung der technischen und kreativen Empfehlungen des Dienstleisters.
• Freistellung des Dienstleisters von jeglicher Klage, die gegen ihn aufgrund der Art der Daten oder Informationen (Texte, Bilder, Töne), die vom Kunden zur Verfügung gestellt oder ausgewählt wurden, erhoben werden kann.
• Zahlung der dem Dienstleister zustehenden Beträge innerhalb der angegebenen Fristen.
• Information des Dienstleisters über jeden Wettbewerb mit anderen Dienstleistern.
Es ist üblich, dem Dienstleister mehrere Exemplare der erschaffenen Kreationen auszuhändigen.

2.2 – Der Dienstleister
• Bei Bedarf kann der Dienstleister gemeinsam mit dem Auftraggeber an der Entwicklung der Spezifikationen beteiligt werden.
• Der Dienstleister garantiert, dass die Kreationen für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke rechtlich verfügbar sind und nicht den Rechten Dritter unterliegen, unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter des Dienstleisters sind oder nicht.
• Der Dienstleister verpflichtet sich, den Auftraggeber regelmäßig und effektiv über den Fortgang des Vertrages zu informieren, insbesondere durch Validierungen, die dem Auftraggeber vorgelegt werden.
• Im Sinne der Vertraulichkeit und für die Dauer dieser Vereinbarung sowie auch nach ihrer Beendigung aus welchem Grund auch immer verpflichtet sich der Dienstleister, alle Informationen und Dokumente jeglicher Art, die den Auftraggeber betreffen und zu denen er insbesondere im Rahmen der Durchführung dieses Auftrags Zugang hätte haben können, streng vertraulich zu behandeln.

Artikel 3 – PREISE UND FRISTEN

3.1 – Die Preise werden ohne Mehrwertsteuer auf der Grundlage der am Tag der Abgabe des Angebots gültigen Preisliste festgelegt. Es gelten die am Tag der Rechnungsstellung gültigen Steuern.

3.2 – Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 100 € ohne Mehrwertsteuer. Aufträge unter diesem Betrag können nicht berücksichtigt werden.

3.3 – Die Lieferzeiten sind als Richtzeiten angegeben und stellen keine Verpflichtung unseres Unternehmens dar. Ungeachtet dieses Vorbehalts wird unser Unternehmen alles in seiner Macht Stehende tun, um die von ihm angegebenen Fristen einzuhalten.

3.4 – Jegliche Reklamation bezüglich des gelieferten Materials ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware an den Verkäufer zu richten. Eine Reklamation nach Ablauf dieser Frist wird nicht mehr akzeptiert. Der Kunde hat nach Erhalt und vor der Verwendung sicherzustellen, dass das gelieferte Material seiner Bestellung (bei einer Sonderausführung auch Bestätigung) und dem der Sendung beigefügten Lieferschein entspricht. Die Kosten der Prüfung unberechtigter Ansprüche trägt der Käufer. Jegliche Reklamation bezüglich der Eignung des gelieferten Materials muss ordnungsgemäß begründet werden. Eine solche Reklamation wird nicht anerkannt, wenn sie nicht begründet wird. In einem solchen Fall muss der Käufer den Verkäufer um die Hilfe eines Technikers bitten, um die genauen Nutzungsbedingungen des verkauften Materials zu prüfen und zu sehen, welche Verbesserungen vorgenommen werden können.

Artikel 4 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 – Zahlungen sind ohne Abzug und innerhalb von dreißig Tagen nach Erbringung der Leistungen fällig, sofern in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen nichts anderes angegeben ist.

4.2 – Jede nicht fristgerechte Zahlung an unsere Rechnungsadresse ist mit 1 % pro Monat zu verzinsen, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist.

4.3 – Die geltende Zahlungsmethode ist die Banküberweisung oder der Scheck. Jegliche andere Zahlungsart bedarf der vorherigen Zustimmung unseres Unternehmens.

Artikel 5 – PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Im Rahmen des Urheberpersönlichkeitsrechts des Dienstleisters an seiner Kreation ermächtigt der Auftraggeber den Dienstleister, diese Kreation als Beispiel für die Werke des Dienstleisters auf dessen Geschäftsunterlagen und Anzeigen zu nennen. Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber im Falle einer bestimmten Transaktion des Auftraggebers und nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung vom Dienstleister eine Vertraulichkeitsfrist verlangen kann, die erst nach dessen Annahme gelten kann.

Artikel 6 – EIGENTUMSÜBERGANG

Der Eigentumsübergang der ausgeführten Arbeiten erfolgt nur bei vorheriger vollständiger Zahlung des Preises.

Artikel 7 – GARANTIEN UND HAFTUNGEN

7.1 – Die uns anvertrauten Arbeiten werden unter den besten Bedingungen ausgeführt, die durch die von unserem Unternehmen verwendeten Technologien und die vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben oder Originale ermöglicht werden.

7.2 – Unser Unternehmen ist lediglich an eine Handlungspflicht gebunden. Daher verpflichtet es sich, entsprechend dem derzeitigen Stand ihrer technischen Ressourcen und dem vom Auftraggeber gezahlten Preis sowie den allgemeinen Umständen des Auftrags angemessene Mittel einzusetzen, um ein möglichst zuverlässiges Ergebnis zu erzielen.

7.3 – Die Ergebnisse der Arbeiten sind ausschließlich für den Kunden unseres Unternehmens bestimmt. Unser Unternehmen wird alle notwendigen Vorkehrungen für die Lagerung und Aufbewahrung der Arbeiten bis zur Übergabe an den Kunden treffen. Nach der Übergabe der Arbeiten an den Kunden kann es nicht mehr für den Verlust oder die Vernichtung einer Datei haftbar gemacht werden.

7.4 – Unser Unternehmen führt außerdem während der Arbeiten die notwendigen Vorkehrungen für die Lagerung und Aufbewahrung der vom Kunden anvertrauten Originale durch. Die Originale werden dem Kunden bei Übergabe der Arbeiten zurückgegeben.

7.5 – Im Falle einer Anweisung des Kunden, die Originale zu vernichten, verpflichtet sich unser Unternehmen, diese so schnell wie möglich und unter Bedingungen durchzuführen, die die Vertraulichkeit der in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen gewährleisten. Im Falle einer Anweisung, die Originale bei uns aufzubewahren, ist über die Kosten und Aufbewahrungsmethoden eine Vereinbarung zu treffen.

Artikel 8 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

In allen Fällen ist die Haftung unseres Unternehmens auf den vom Kunden für die Ausführung der Arbeiten gezahlten Preis beschränkt.

Artikel 9 – VERTRAULICHKEIT

Unser Unternehmen wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die ihm im Rahmen der für den Kunden ausgeführten Arbeiten anvertrauten Informationen vertraulich zu behandeln.

Artikel 10 – HÖHERE GEWALT

Unser Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, Fehler oder Schäden oder für andere Mängel bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt, einschließlich z. B. Kriegshandlungen, Streiks, Geräteausfälle usw.

Artikel 11 – VERTRAGSAUFLÖSUNG

Im Falle einer Kündigung des Vertrages vor Ablauf durch den Auftraggeber oder Dienstleister verpflichtet sich der Auftraggeber formell, die Beträge, die sich auf den aktuellen Zeitplan, die abgeschlossenen oder laufenden Punkte sowie die zusätzlich erbrachten Dienstleistungen beziehen, zu regeln und zu zahlen.
Alle Urheberrechte bleiben ausschließliches und vollständiges Eigentum des Dienstleisters, mit Ausnahme der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Die vom Dienstleister erstellten und verwendeten Quelldateien und Daten können daher vom Auftraggeber nicht ohne finanziellen Beitrag eingefordert werden.
Die Modelle und, allgemeiner ausgedrückt, alle Originalwerke bleiben Eigentum des Autors, ebenso wie die abgelehnten Projekte.
Diese Unterlagen sind ihm unbeschädigt und auf Verlangen zurückzugeben.

11.1 – Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Unfall behält sich der Dienstleister das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen und/oder den aktuellen Zeitplan zu ändern, ohne dass der Auftraggeber die Zahlung einer Entschädigung verlangen kann. Es wird anerkannt, dass der Dienstleister den Auftraggeber unverzüglich nach dem ersten Arbeitstag über seine Arbeitsunfähigkeit informieren muss.

11.2 – Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Dienstleisters für die Leistungen endet ab der Endlieferung vollständig. Wenn der vorliegende Vertrag aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegen, ganz oder teilweise nicht ausgeführt werden konnte, ist dieser nicht haftbar. In jedem Fall darf die mögliche Haftung des Dienstleisters nicht zu einer Entschädigung führen, die über den vom Auftraggeber für die in diesem Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen gezahlten Betrag hinausgeht. Der Dienstleister erbringt seine Dienstleistungen nach den besten Praktiken des Berufsstandes und es wird ausdrücklich vereinbart, dass er nur an eine allgemeine Handlungspflicht gebunden ist.

Artikel 12 – VERSCHIEDENES

12.1 – Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur gültig, wenn sie Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden war.

12.2 – Die etwaige Nichtigkeit eines Teils der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

12.3 – Die Nichtanwendung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Rechte durch unser Unternehmen oder den Kunden stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.

Artikel 13 – GERICHTSSTANDSKLAUSEL

Jegliche Streitigkeiten jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Ausführung von Kaufverträgen oder der Erbringung von Dienstleistungen unter diesen allgemeinen Bedingungen fallen in die Zuständigkeit der Gerichte von STRASSBURG,Frankreich.

Artikel 14 – GELTENDES RECHT

Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren ausdrücklich, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Anwendung den Bestimmungen des französischen Rechts unterliegen. Im Streitfall, insbesondere in technischen Angelegenheiten, vereinbaren der Verkäufer und der Käufer, vor einem Verfahren eine gütliche Einigung unter Einschaltung eines anerkannten Sachverständigen des Berufsstandes zu suchen, den sie einvernehmlich ernannt haben.